Warum eine Stiftung?
Der Anteil der Kirchenmitglieder an der Bevölkerung in Deutschland sinkt seit Jahren, so auch in Sachsen. Hier wird der Effekt noch durch den Bevölkerungsrückgang verstärkt. Zwar sind die Einnahmen aus Kirchensteuern in den letzten Jahren gestiegen, vorausschauend stellt sich die Landeskirche aber schon heute den kommenden Sparzwängen. Stellenstreichungen im Zuge der Bildung von Schwesternkirchverhältnissen oder Gemeindezusammenlegungen stehen daher weiter auf der Tagesordnung. Immer weniger Zuwendung zu den Menschen ist die Folge.
Wir wollen diese Auswirkungen – in Besinnung auf unsere eigenen Kräfte – von unserer Gemeinde fernhalten durch die Gründung und den Aufbau der Stiftung.
Die Stiftung soll
- unsere Kirchgemeinde bei der „Seelsorge und Verkündigung in den Ortsteilen Loschwitz und Wachwitz unterstützen“, vorrangig dabei durch „Unterstützung der pfarramtlichen Versorgung der Loschwitzer Kirche“ (Stiftungssatzung).
- Durch Unterstützung der Pfarrstelle erhalten wir an der Loschwitzer Kirche das gemeindliche Leben mit regelmäßigen Gottesdiensten und stets auf den Ort bezogenen Amtshandlungen und anderen Gemeindeveranstaltungen.
- Mit der Pfarrstelle können auch die anderen Stellen im Verkündigungsdienst gesichert und durch die Stiftung unterstützt werden.
- Die Stiftung fördert damit auch den seelsorgerlichen Dienst eines Pfarrers bzw. einer Pfarrerin in der persönlichen Hinwendung zu den Menschen.
- Mit der Stiftung wird ein von äußeren Zwängen unabhängiges Fundament für die zukünftige Gemeindearbeit gelegt, das den nachfolgenden Generationen zugutekommt.
Was ist eine Stiftung?
- In einer Stiftung wird durch Personen (Stifter) zu einem bestimmten Zweck Kapital (Geld, Vermögenswerte, Immobilien, Wertpapiere u. ä.) zur Verfügung gestellt.
- Die Zweckbestimmung ist in einer Satzung festgeschrieben, die durch das damalige Regierungspräsidium Dresden (heute: Landesdirektion Sachsen) bestätigt und auch – was die Einhaltung des Zweckes betrifft – durch die Stiftungsaufsicht (Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) kontrolliert wird.
- Bei der Stiftung bleibt das Stiftungskapital unangetastet erhalten, vergleichbar einem für alle Zeiten gesperrtem Sparbuch.
- Nur die Erträge (Zinsen) werden für den Stiftungszweck verwendet. Damit ist gesichert, dass die Stiftung langfristig, praktische ohne zeitliche Begrenzung, ihren Zweck erfüllen kann.
- Jederzeit kann durch Zustiftungen das Stiftungskapital erhöht werden.
Und: Jeder kann zustiften!
Zuwendungen für Stiftungen werden vom Gesetzgeber besonders günstig bei der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt, d.h. sie können besonders abgeschrieben werden.
Eine Stiftung ist ein ureigen kirchliches Modell, gemeindliches Leben zur Ehre Gottes und zum Wohle der Menschen zu fördern. Über Jahrhunderte hin wurde kirchliches Leben durch Stiftungen unterstützt.
Anerkennung der „Stiftung Kirchgemeinde Loschwitz“
Anerkennung der „Stiftung Kirchgemeinde Loschwitz“Die „Stiftung Kirchgemeinde Loschwitz“ wurde am 17. März 2005 vom Regierungspräsidium Dresden bestätigt
Eintragung im Amtsblatt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
(Jahrgang 2005 – Nr. 7/8, Ausgabe vom 29. April 2005)
Errichtung der „Stiftung Kirchgemeinde Loschwitz“
Das Landeskirchenamt als Stiftungsaufsichtsbehörde über rechtsfähige kirchliche Stiftungen (§ 1 Kirchengesetz über die kirchliche Stiftungsaufsicht – Stiftungsaufsichtsgesetz -) teilt mit, dass das Regierungspräsidium Dresden die von Herrn Justus Victor Barm, Herrn Hans-Georg Dallmann, Herrn Johannes Dose, Herrn Steffen Grahnert, Frau Anemone Heffter, Herrn Dr. Heinrich Heffter, Herrn Eberhard Münzner, Frau Beate Neumann, Frau Monika Nicklisch, Herrn Dr. Lutz Pätzold, Frau Annemarie Steude, Herrn Prof. Dr. Wolfram Steude, Frau Dorothee Thiel, Herrn Thomas Thiel, Frau Helga Wachler, Herrn Dr. Klaus Wachler und Frau Angelika Weber mit Stiftungsgeschäft vom 23. Januar 2005 errichtete „Stiftung Kirchgemeinde Loschwitz“ mit Sitz in Dresden am 17. März 2005 genehmigt hat. Die Stiftung wird damit rechtsfähig und ist im Stiftungsverzeichnis beim Regierungspräsidium Dresden sowie beim Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens registriert.
Zweck der Stiftung ist es, die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz bzw. deren Rechtsnachfolgerin auf dem Gebiet der Seelsorge und Verkündigung in den Ortsteilen Loschwitz und Wachwitz zu unterstützen.
Der Stiftungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Unterstützung der pfarramtlichen Versorgung der Loschwitzer Kirche.
Reg.-Nr. 541-29