Wie arbeitet die Stiftung?

Vorstand

Der Vorstand ist nach der Satzung der Stiftung das Organ der Stiftung, welches die Stiftung leitet, erforderliche Entscheidungen trifft und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind die Einwerbung von weiteren Zustiftungen, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Entscheidung über die Verwendung der Erträge der Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks, wie er in der Satzung niedergelegt ist. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, dass jährlich ein Jahresabschluss erstellt wird, der von der Stiftungsaufsicht zu bestätigen ist. Außerdem sind gegenüber den Finanzbehörden Erklärungen abzugeben und Nachweise zu führen, die die steuerliche Begünstigung der Stiftung sicher stellen. Die einzelnen Mitglieder des Vorstandes werden vom Kirchenvorstand der Gemeinde unbefristet berufen. Der Kirchenvorstand kann die Vorstandsmitglieder jederzeit abberufen.

Beirat

Die Mitglieder des Beirates beraten den Vorstand im Vorfeld seiner Entscheidungen und übernehmen wichtige Teile der operativen Umsetzung der Arbeit der Stiftung. Der Beirat ist vom Vorstand eingesetzt worden, die Mitglieder werden vom Vorstand berufen und abberufen. Schwerpunkt der Tätigkeit des Beirates ist die Öffentlichkeitsarbeit. Das sind alle Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung der Arbeit der Stiftung in der Öffentlichkeit zu tun haben, insbesondere natürlich innerhalb unserer Gemeinde, und mit der Werbung um weitere Zustiftungen. Eine besondere Aufgabe ist hierbei die Kommunikation mit allen aktiven Zustiftern.

Arbeitsgruppe Vermögensanlage

Diese Arbeitsgruppe besteht aus 3 – 4 Personen, darunter mindestens ein Vorstandsmitglied. Sie hat die Aufgabe, Entscheidungen zur sicheren und ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens vorzubereiten, indem sie dem Vorstand Anlagevorschläge zur Entscheidung unterbreitet.

Ehrenamt / Kosten der Stiftung

Die Verwaltung einer Stiftung kostet Geld. Da wir möglichst alle Erträge des Stiftungsvermögens dem Stiftungszweck vorbehalten wollen, müssen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Daher arbeiten alle Vorstandsmitglieder und alle Mitglieder des Beirates und des Anlageausschusses ehrenamtlich für die Stiftung. Es werden also keinerlei Vergütungen für deren Tätigkeit für die Stiftung gezahlt. Gleiches gilt natürlich auch für die vielen Anderen, die die Arbeit der Stiftung unterstützen, wie etwa bei der Verteilung der Post oder der Durchführung der jährlichen Stifterversammlung. Auch die sonstigen Kosten (Büromaterial, Porto) können sehr gering gehalten werden. Insgesamt sind im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 3,8% vom Stiftungsertrag angefallen. Das ist ein im Bundesvergleich der Stiftungen sehr niedriger Wert. Man kann festhalten, dass die Erträge praktisch ungeschmälert dem Stiftungszweck zugeführt werden.

Anlagerichtlinie

Die sichere und im Sinne des Stiftungszwecks ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Wichtige Rahmenbedingungen der Vermögensanlage sind in einer Anlagerichtlinie der Stiftung niedergelegt, die der Vorstand erstmals am 15. September 2012 beschlossen und zuletzt am 3. November 2017 geändert hat. Die Anlagerichtlinie enthält u.a. Regelungen zu möglichen Anlageklassen, Bonitäten, Laufzeitstrukturen und vor allem definiert sie auch Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Anlage des Stiftungsvermögens. Alle Anlageentscheidungen werden seither unter Beachtung dieser Richtlinie getroffen.

Grundsätze guter kirchlicher Stiftungspraxis – Merkmale kirchlicher Stiftungen

Der Arbeitskreis Kirchen im Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Grundsätze guter kirchlicher Stiftungspraxis formuliert. Hierin werden insbesondere Anforderungen an die Tätigkeit der handelnden Personen formuliert, in unserem Fall also die Vorstands- und Beiratsmitglieder. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 12. März 2012 sich und alle Mitglieder der Gremien der Stiftung auf die Beachtung dieser Grundsätze verpflichtet. Gleichfalls hat der Arbeitskreis Merkmale kirchlicher Stiftungen beschrieben. Unsere Stiftung erfüllt diese Merkmale in vollem Umfang.

Stiftung im Schwesternkirchverhältnis

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz mit den Kirchgemeinden Dresden Bad Weißer-Hirsch, „Maria am Wasser“ Dresden Hosterwitz, Schönfeld-Weißig und „St. Michael“ Dresden-Bühlau in einem Schwesternkirchverhältnis zusammengeschlossen. In einem Schwesternkirchverhältnis behalten die beteiligten Gemeinden ihre rechtliche Selbständigkeit, haben also weiterhin einen eigenen Kirchenvorstand und einen eigenen Haushalt. Die Stiftung ist eine eigenständige juristische Person. Sie ist demzufolge von Änderungen im Bereich der Gemeinde nicht betroffen. Dies gilt besonders für den Stifungszweck. Dieser bleibt unverändert bestehen: „Zweck der Stiftung ist es, die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz bzw. deren Rechtsnachfolgerin auf dem Gebiet der Seelsorge und Verkündigung in den Ortsteilen Loschwitz und Wachwitz zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Unterstützung der pfarramtlichen Versorgung der Loschwitzer Kirche“. Unverändert beruft auch der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz den Stiftungsvorstand.